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Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse bringt Fachkräfte weiter: Sie eröffnet Akademikerinnen und Akademikern mit einem Hochschulabschluss aus dem Ausland Wege in den deutschen Arbeitsmarkt. Erfahren Sie hier alles über die Zeugnisbewertung und ihre Vorteile.
Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.
Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
Die Zeugnisbewertung enthält Informationen, um einen Abschluss aus einem anderen Bildungssystem und in einer anderen Sprache zu verstehen. Arbeitgebende können so den Wert Ihrer Qualifikation erkennen.
Einreise und Aufenthalt ermöglichen
Beim Antrag auf ein Visum oder eine Blaue Karte EU müssen Sie die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachweisen. Nutzen Sie dafür die Zeugnisbewertung.
Anforderungen bei Bewerbungen erfüllen
Viele Arbeitgebende verlangen eine Zeugnisbewertung als Voraussetzung für die Bewerbung – zum Beispiel im öffentlichen Dienst.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus der ganzen Welt aus. Die ZAB stuft einen #Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebern können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer #Qualifikation verwenden.
Hier geht es zur Zeugnisbewertung: https://zab.kmk.org
Sie wissen nicht, ob Sie für Ihren Hochschulabschluss eine Zeugnisbewertung oder eine Anerkennung brauchen?
Die Zeugnisbewertung für Hochschulabschlüsse gibt es für einen nicht reglementierten Beruf, wie zum Beispiel Biologin. Eine Zeugnisbewertung ist für die Arbeit in dem Beruf jedoch nicht notwendig. Eine Zeugnisbewertung ist aber hilfreich bei der Jobsuche. Denn Arbeitgeber können so den Wert Ihrer Qualifikation erkennen. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie eine Zeugnisbewertung eventuell für Ihr Visum.
Anerkennungsverfahren gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf wie zum Beispiel Ärztin oder Lehrer. Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig.
Hier finden Sie weitere Informationen.
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