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Familien mit Hauptwohnsitz in Sachsen können für ihren Urlaub in Deutschland einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Aufenthalte von sechs bis 14 Nächten mit bis zu 11 Euro pro Person und Nacht.
Gemeinsame Zeit und Erholung sind für Familien wichtig. Doch nicht alle Eltern können sich einen Urlaub aus eigener Kraft leisten. Der Freistaat Sachsen unterstützt deshalb auch 2026 Ein- und Zweielternfamilien finanziell bei einem Familienurlaub.
Eine Förderung ist möglich, wenn der ständige Wohnsitz der Familie in Sachsen liegt, der Urlaub innerhalb Deutschlands stattfindet und mindestens sechs, höchstens jedoch 14 Nächte umfasst. Außerdem muss das Familieneinkommen unterhalb eines Freibetrags liegen, der an die jeweilige Familiensituation angepasst wird.
Der Zuschuss beträgt bis zu 11 Euro pro Nacht und Person. Familien sollten sich bereits vor der Buchung beziehungsweise vor dem geplanten Urlaub an den SHIA e. V. Landesverband Sachsen wenden. Dort erhalten sie Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zur Auszahlung.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es unter www.shia-sachsen.de im Bereich „Finanzielle Urlaubsunterstützung“. Kontakt ist auch telefonisch unter +49 (0) 341 9832806 oder per E-Mail an urlaub@shia-sachsen.de möglich.
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