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"Jung kauft Alt" ab September 2024

14.08.2024 | Neues KfW-Förderprogramm für den Altbau-Kauf ab 03.09.2024.

Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für den Altbau-Kauf, das die Neubau-Förderung ergänzt. Gestartet wird das Wohneigentumsprogramm für Familien am 3. September 2024. Die Förderung "Jung kauft Alt" wird von der KfW abgewickelt, Familien können günstige Kredite beantragen. Gefördert wird der Kauf eines Altbaus mit schlechter Energieeffizienz, dieser muss dann innerhalb von 4,5 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Erste Infos und Details.

"Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) - so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro sind für das Förderprogramm eingeplant.

Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:

  • 1 Kind: 100.000 Euro
  • 2 Kinder: 125.000 Euro
  • ab 3 Kinder: 150.000 Euro

Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie

  • mit Energieeffizienzklasse F, G, oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden, dafür kann zum Beispiel die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" im KfW-Programm 261 genutzt werden.
  • Gefördert wird maximal eine Wohneinheit, förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.

--> Wichtig: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden!

Welche Unterlagen müssen für die Förderung eingereicht werden?

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung für das im künftigen Haushalt lebende Ehe-/Lebenspaar
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Klassen F, G oder H

Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden



Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen. 

Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.