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Neuer KfW-Zuschuss für den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum

29.06.2026 | Ab Juli 2026 soll die Antragstellung für das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ möglich sein.

Die KfW bereitet ein neues Förderangebot für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum vor. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ richtet sich an alle, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzte beheizte Gebäude oder beheizte Gebäudeteile in Wohnungen umwandeln möchten. Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Juli 2026 direkt bei der KfW möglich sein.

Gefördert werden 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Förderfähig sind Kosten für den Umbau, zum Beispiel für Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppenhäuser oder Zugänge. Nicht gefördert werden Kosten für die energetische Sanierung. Für Unternehmen ist zudem relevant, dass die Förderung, mit Ausnahme privater Selbstnutzer, als De-minimis-Beihilfe abgebildet werden muss.

Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Für alle geförderten Wohneinheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden. Außerdem ist die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten aus der dena-Expertenliste erforderlich. Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate.

Für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Kommunen in Mittelsachsen kann das Programm eine Möglichkeit sein, leerstehende oder nicht mehr marktgerechte Gewerbeflächen neu zu nutzen. Damit können Standorte aufgewertet, Wohnraum geschaffen und bestehende Gebäude weiterverwendet werden. Wichtig ist: Ein Antrag ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen erst nach der Förderzusage abgeschlossen werden.

Weiterführende Informationen:
KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“: https://www.kfw.de/s/deiB-58U


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