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Neues
Damit stehen insgesamt Mittel in Höhe von gut vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen für die Umsetzung des Reparaturbonus bereit.
»Mit dem heutigen Beschluss können wir den sehr gut nachgefragten Reparaturbonus wiederaufnehmen. Damit reagieren wir nicht nur auf die große Nachfrage aus der Bevölkerung, sondern stärken zugleich das sächsische Handwerk. Jede Reparatur, die ein Gerät vor der Entsorgung bewahrt, ist ein konkreter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz«, so Wirtschaftsminister Dirk Panter.
Mit der Förderung erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss zur Reparatur ihrer defekten Elektro- oder Elektronikgeräte. Ziel ist es, Abfälle und Ressourcenverbrauch zu verringern, indem die Lebensdauer von Geräten verlängert und damit Elektroschrott wird.
Förderfähig sind weiterhin bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen durchgeführt wurden. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag wird von 75 auf 115 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit des Fördervollzugs zu verbessern. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Landtag.
Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird voraussichtlich ab Mitte November möglich sein. Bis dahin erfolgen die notwendigen technischen und inhaltlichen Anpassungen. Über den genauen Starttermin und weitere Details informiert das SMWA gesondert. Hier finden Sie weitere Informationen: Reparaturbonus - sab.sachsen.de
Hintergrund
Die Förderrichtlinie Reparaturbonus/2023 trat im Juli 2023 in Kraft. Bis Ende 2024 wurden mehr als 24.500 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt. Die meisten der Reparaturen betrafen Mobiltelefone/Telefone sowie »weiße Ware« (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Backöfen). Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel musste das Programm vorläufig beendet werden.
Im ursprünglichen Haushaltsentwurf des SMWA war eine Fortführung für die Jahre 2025/2026 aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht vorgesehen. Mit einem Änderungsantrag des Landtags wurde die Finanzierung jedoch im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Juni 2025 abgesichert. Die Mittel wurden dem Klimafonds zugewiesen, deren Freigabe einen Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses erforderte. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass mit der bisherigen Grenze von 75 Euro Mindestrechnungsbetrag der Förderbetrag und die Vollzugskosten in einem Missverhältnis stehen. Zukünftig werden daher Reparaturen erst ab einem Rechnungsbetrag von 115 Euro gefördert, um die Wirtschaftlichkeit des Programmes zu verbessern.
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