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Neues
In der kostenlosen Online-Veranstaltung am Donnerstag, 12. September 2024 berichtet die Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel von 16 Uhr bis 17:45 Uhr, was die geänderte Rechtslage zur GbR/ eGbR für Wohnprojekte bedeutet. Anschließend beantworten die Referentin und erfahrene Berater*innen von 18 bis 19 Uhr den Teilnehmenden in kleineren Runden ihre Fragen und stehen zu rechtlichen und projektspezifischen Fragestellungen Rede und Antwort.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach Zweck zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon. Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 01.01.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter*innen. Für Wohnprojekte ist die Gesetzesänderung relevant, weil die GbR sich bislang nur als "Rechtsform auf Zeit" vor dem Übergang in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder für Kleinstprojekte anbot. Mit der Schaffung der eGbR wird die Rechtsform auch als dauerhafter rechtlicher Rahmen für Wohnprojekte attraktiver.
Die trias online werkstatt ist ein kostenloses Angebot der Stiftung trias. Anmeldung bitte unter events@stiftung-trias.de. Der Link zum Veranstaltungsraum wird den Teilnehmenden kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.
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