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Sachsen baut Förderung für Kreislaufwirtschaft aus

02.02.2026 | Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Förderrichtlinie den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.

Am 13. Januar 2026 hat das Sächsische Kabinett mit der Änderung der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024) die Erweiterung des Förderprogramms beschlossen. Damit unterstützt der Freistaat den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.

Wie bisher können Projekte unterstützt werden, die zur besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen.

Gefördert wurden beispielsweise ein Zentrum für die Reparatur, Zerlegung und das Recycling von Lithium-Fahrradakkus, die Nachrüstung einer Produktionsanlage zur Ersetzung von Neumaterial durch Recyclingmaterial, Investitionen zur Einsparung von Inputstoffen bei gleichbleibendem Output, eine mobile Brechanlage zur Weiterverarbeitung von Kompost aus Grünabfällen und Maßnahmen zur Sensibilisierung zur Reduktion von Lebensmittelabfällen an Schulen.

Mit dem Neustart der FRL KrW 2026 stehen nun auch neue Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung oder zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, von Batterien, Separationsverfahren und Biotechnologien zur Verfügung. Auch sind nun produktive Investitionen von Großunternehmen erstmals in der gesamten Übergangsregion d.h. auch im südwestsächsischen Raum förderfähig.

Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft ca. 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Die maximale Förderhöhe wurde auf 5 Millionen Euro angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe sogar 10 Millionen Euro. Die Fördersätze können je nach Fördergegenstand, Region, Begünstigten und Beihilfenorm bis zu 90 Prozent betragen.

Adressaten sind Unternehmen jeglicher Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (zum Beispiel Abfallzweckverbände), Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.


Sobald das Verfahren eröffnet wurde (voraussichtlich ab der 4. KW 2026) können Förderanfragen direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Bei der SAB erhalten Sie auch Informationen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer Projektidee.

Für Beratungen steht Ihnen die SAB-Ansprechpartnerin Susan Mark (Unit Förderung und Finanzierung) unter Telefon: 0351 4910-1831 oder E-Mail: energie@sab.sachsen.de gern zur Verfügung.


Quelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr