Neues
25.01.2025 | Neue Förderung für Batteriespeicher.
Der Kredit bietet zinsgünstige Darlehen für Unternehmen und kommunale Einrichtungen in Sachsen zur Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Energiespeicher. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Installation von Energiespeichersystemen. Die Konditionen umfassen attraktive Zinssätze und flexible Laufzeiten. Anträge können über die Hausbank gestellt werden.
Was genau wird gefördert?
Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche)
- deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt
Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
- für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze)
- mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest
- die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mindestens 30 kWp gekoppelt werden
Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe
- die überwiegend (d.h. mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
- Raumheizung/-kühlung
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung
Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
- in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden