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Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU eröffnet Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir stellen Ihnen hier das breite Unterstützungsangebot vor, welches Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Die mittelsächsische Wirtschaft ist hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen geprägt. Es gibt zahlreiche kleinere Handwerksbetriebe, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisierten. Diese Vielfalt macht den Landkreis zu einer wirtschaftlich starken Region innerhalb des Bundeslandes Sachsen. Aber auch Industriebetriebe und Dienstleister sorgen in Mittelsachsen für wirtschaftliche Stabilität. Einige Firmen besetzen Spitzenpositionen in innovativen Marktnischen. Die Bandbreite reicht vom Bergbau, über die Energie- und Wasserversorgung bis hin zum Bauwesen, der Gastronomie, der Produktion verschiedener Waren sowie zu renommierten Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Melden Sie Ihre offenen Stellen online und suchen Sie gezielt nach Bewerbern. Eine Übersicht über die Angebote finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Im Landkreis Mittelsachsen stehen EU-Bürgerinnen und -Bürgern verschiedene Fördermöglichkeiten offen. Hier sind einige relevante Programme:
1. Förderprogramm "Regionales Wachstum": Dieses Programm richtet sich an kleine Unternehmen bis 49 Mitarbeiter im produzierenden Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbereich. Förderfähig sind Investitionsvorhaben wie die Errichtung neuer Betriebsstätten oder die Diversifizierung der Produktion. Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank.
2. Förderung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum: Frauen, die im ländlichen Raum Sachsens eine Existenzgründung planen, können eine einmalige Förderung beantragen. Anträge können bis zum 31. März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres gestellt werden.
3. Ehrenamtsförderung: Für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie Flüchtlingspatenschaften oder Sprachmittlungen, können Aufwandsentschädigungen gewährt werden. Anträge werden bei der Ausländer- und Asylbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen eingereicht.
4. Fördermöglichkeiten im Bereich Integration und Ehrenamt: Der Landkreis Mittelsachsen bietet weitere Förderungen, beispielsweise für ehrenamtliche Sprachkurse oder Projekte zur Integration. Die Antragstellung erfolgt bei der Stabsstelle Extremismusprävention des Landratsamtes.
5. ESF Plus – Förderung durch den Europäischen Sozialfonds: Der ESF Plus unterstützt Projekte in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Antragsberechtigt sind unter anderem kleinere und mittlere Unternehmen sowie verschiedene Zielgruppen wie Jugendliche oder Menschen mit Defiziten in der Grundbildung. Die Sächsische Aufbaubank ist für die Umsetzung zuständig.
6. Weitere Förderprogramme: Über das Förderportal des Landkreises Mittelsachsen können zusätzliche Programme eingesehen werden, beispielsweise zur assistierten Ausbildung oder zur Eingliederungszuschussförderung. Detaillierte Informationen und Ansprechpartner finden Sie dort.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit und Bedingungen der Förderprogramme Änderungen unterliegen können. Es ist daher ratsam, die aktuellen Informationen auf den jeweiligen Webseiten zu prüfen oder direkt mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen.