Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Wer ist Fachkraft im Sinne des Gesetzes?

Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt. 

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