Arbeitskräfte einstellen


Der Prozess des Einstellens ausländischer Fach- und Arbeitskräfte kann komplex sein - von der Anerkennung der Qualifikationen über rechtliche Vorgaben bis hin zu Kosten und Gebühren, die dafür in Frage kommen können. Wir bieten Ihnen Orientierungshilfen, unterstützen bei bürokratischen Anforderungen und zeige individuelle Schritte auf.

Überblick zu Themenpunkten rund um das Einstellen Ihrer Fachkraft

Wir bieten hier einen Überblick über regionale Kontakte, rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote. 


Neue Informationspflicht für Unternehmer in Kraft getreten

Ein hölzerner Richterhammer und Bücher auf einem Holztisch

Am 01.01.2026 ist § 45c des Aufenthaltsgesetzes in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen nun ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten auf das arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebot von „Faire Integration“ hinweisen und die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle übermitteln. Auf der Website von „Faire Integration“ finden Sie ein Merkblatt für Arbeitgeber sowie mehrsprachige Informationsblätter mit den Kontaktdaten der Beratungsstellen, die Sie Ihren Mitarbeitenden aushändigen können.

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Wir gaben noch nicht auf und suchten den Kontakt zur Wirtschaftsförderung. Die dort etablierte Nestbau-Zentrale gab uns den entscheidenden Draht zu der Stelle, die uns als Unternehmen zur Einstellung der ausländischen Fachkraft an die Hand nahm.

Sebastian Köhler | Werksleiter bei der Rosskopf + Partner AG in Hennersdorf


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