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Für einen Unternehmer ist die Anerkennung beruflicher Qualifikationen wichtig, um sicherzustellen, dass die ausländische Fachkraft die erforderlichen fachlichen Standards erfüllt und die rechtlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung in Deutschland gegeben sind. Das schafft Vertrauen, gewährleistet eine gewissen Arbeitsqualität und vermeidet mögliche rechtliche Konsequenzen.
Berufe, für die gesetzlich bestimmte Qualifikationen oder Zulassungen erforderlich sind (z.B. im medizinischen Bereich), um sie ausüben zu dürfen.
Für diese Zielgruppe ist die Feststellung der vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses/Berufsausbildung eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Visums.
Die Anerkennung hilft dabei, den ausländischen Abschluss mit einem deutschen Abschluss besser bewerten können. Eine passgenaue Weiterqualifizierung kann dadurch bestimmt werden.
Information und Beratung: Zunächst sollten Sie sich über die Anforderungen des jeweiligen Berufes informieren.
Antragstellung: Ihre Fachkraft reicht die erforderlichen Unterlagen, wie Nachweise über Ausbildung, Berufserfahrung und Identität, bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein.
Prüfung: Die Stelle prüft, ob die Qualifikation mit den deutschen Standards übereinstimmt oder ob Ergänzungsmaßnahmen notwendig sind.
Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhält Ihr Mitarbeiter eine Anerkennungsbescheinigung, die die Qualifikation bestätigt.
Weiteres Vorgehen: Bei Bedarf können zusätzliche Qualifikationsnachweise oder Anpassungsmaßnahmen absolviert werden, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.
IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen
Frau Claudia Riedel
Telefon: +49 (0) 371 52 02 05 92
Web: www.netzwerk-iq-sachsen.de/annerkennung
Eine persönliche Beratung ist in Freiberg nach Terminvergabe möglich:
Pi Haus Kinder- und Jugendzentrum
Beethovenstr. 5
09599 Freiberg
Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Fachkräfte aus Drittstaaten nach der Einreise die Anerkennung ihrer Qualifikation beantragen und gleichzeitig qualifiziert arbeiten.
Wenn Ihre Fachkraft eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung beantragt und ein geringes Einkommen hat, kann sie finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Weiterbildungen werden in diesem Rahmen gefördert.
Nutzen Sie das Tool um herauszufinden, ob für Ihre Stelle eine Anerkennung der Qualifikationen erforderlich wäre.
Sie können als Arbeitgeber Ihre ausländische Fachkraft auf unterschiedliche Weise vor, während und nach dem Anerkennungsverfahren unterstützen. Nutzen Sie dafür die Checkliste und erhalten Sie einen kompakten Überblick.

Wir gaben noch nicht auf und suchten den Kontakt zur Wirtschaftsförderung. Die dort etablierte Nestbau-Zentrale gab uns den entscheidenden Draht zu der Stelle, die uns als Unternehmen zur Einstellung der ausländischen Fachkraft an die Hand nahm.
Sebastian Köhler | Werksleiter bei der Rosskopf + Partner AG in Hennersdorf
Entdecken Sie Möglichkeiten der Weiterentwicklung und des Austausches rund um das Thema der Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte in Mittelsachsen in unserem Veranstaltungspool.
Nutzen Sie finanzielle Unterstützung, um Ihre Vorhaben zu realisieren und Ihre Entwicklung bei der Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte voranzutreiben.
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