Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland. Es schafft klare Verfahren und kürzere Wege, um dringend benötigte Fachkräfte schneller einstellen zu können. Für Unternehmer bedeutet das mehr Flexibilität bei der Personalgewinnung und eine bessere Chance, den Fachkräftemangel zu beheben. Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Gesetz.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht es Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten schneller und unkomplizierter nach Deutschland zu integrieren. Durch vereinfachte Abläufe und kürzere Bearbeitungszeiten können Sie dringend benötigte Fachkräfte zügig einstellen und so Ihren Personalbedarf effizient decken.

Nötige Schritte im Überblick:

  1. Sie benötigen eine Vollmacht Ihrer gewünschten Fachkraft, weiterhin wird eine Kopie des Reisepasses sowie Nachweise zur Berufsqualifikation der Fachkraft gefordert.
  2. Antragstellung: Reichen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf das beschleunigte Verfahren ein.
  3. Vereinbarung zwischen Ihnen und der Ausländerbehörde: zur Regelung Ihrer Verpflichtungen, zu den Abläufen, Nachweisen und Fristen, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 411 EUR anfällt.
  4. Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Die Ausländerbehörde prüft innerhalb von zwei Monaten die Anerkennung der ausländischen Qualifikation, die für das Visum erforderlich ist, und fordert bei fehlenden Unterlagen unverzüglich Nachweise an.
  5. Zustimmung der Agentur für Arbeit (BA): Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist für die Beschäftigung erforderlich, und je nach Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung kann das Verfahren fortgeführt oder beendet werden, wobei die BA innerhalb einer Woche ohne Rückmeldung als zustimmend gilt.
  6. Vorabzustimmung für Visumantrag: Wenn alle Voraussetzungen (Punkt 4, 5 sowie ggfl. Zusage zur Berufsausübungserlaubnis) erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde die „Vorabzustimmung zum Visum“ zu Ihrer Weiterleitung an die Fachkraft im Ausland.
  7. Antragstellung des Visums im Ausland: Ihre ausländische Fachkraft legt die Vorabzustimmung bei der Auslandsvertretung vor, erhält einen Termin innerhalb von drei Wochen, und nach Antragstellung wird innerhalb weiterer drei Wochen entschieden.

Ihr regionaler Kontakt rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen (SAMM) unterstützt Unternehmen in Mittelsachsen bei der Integration ausländischer Fachkräfte. Für Unternehmer bietet die Plattform insbesondere folgende Vorteile:

  1. Informations- und Beratungsangebote zur Fachkräfteeinwanderung: Die Seite stellt Ressourcen bereit, um den Prozess der Anstellung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern, inklusive rechtlicher Rahmenbedingungen, Visa- und Aufenthaltsfragen sowie Unterstützung bei bürokratischen Hürden.

  2. Netzwerke und Kooperationen für interkulturelle Integration: Es werden regionale Netzwerke, Integrationsprojekte und Ansprechpartner vorgestellt, die Unternehmen bei der kulturellen Integration Ihrer internationalen Mitarbeitenden unterstützen können.

  3. Unterstützung bei Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen: Die Plattform informiert über Angebote zur Sprachförderung und Weiterqualifizierung, um die Fachkräfte schnell und effektiv in den Arbeitsalltag zu integrieren und so den Fachkräftemangel zu mildern.

Zum Serviceportal

Kontakt

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Telefon: +49 (0) 3731 799 3697
E-Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: welcome-mittelsachsen.de
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)


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Die Nestbau-Zentrale unterstützt darüber hinaus:

Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie individuell auf Ihrem Weg der Integration Ihrer ausländischen Fach- oder Arbeitskraft in Ihr Unternehmen und zeigen die notwendigen Behördengänge auf.

Integration im Privaten

Fragen Sie uns nach regionalen Angeboten und Communities, damit sich Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter auch privat wohlfühlt.

Wohnen und Leben

Wir unterstützen Ihre neue Fach- oder Arbeitskraft bei der Wohnungssuche, Hausbau und Sanierung. Zugezogenen Familien helfen wir bei der Kita- und Schulplatzsuche sowie beim Finden geeigneter Freizeitangebote.


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