Die Anerkennungspartnerschaft Schritt für Schritt

Unternehmen

Seit März 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) möglich, über eine Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einzureisen und das Berufsanerkennungsverfahren erst hier anzustoßen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass im Vorfeld eine vertragliche Vereinbarung zwischen internationaler Fachkraft und Arbeitgeber getroffen wird.
In unserem Webinar am 21.07. erfahren Sie von 10 bis 10:30 Uhr Schritt für Schritt wie die Anerkennungspartnerschaft funktioniert und was Sie als Unternehmen beachten sollten, wenn Sie diesen Weg der Fachkräfteeinwanderung für sich nutzen wollen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Anerkennungspartnerschaft.