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Einschränkungen bei BAFA-Förderprogrammen im Energiebereich: Aktuelle Entwicklungen nach BVerfG-Urteil

07.12.2023 | Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Auswirkungen auf verschiedene Förderprogramme, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet werden.

Diese Programme sind häufig abhängig von finanziellen Mitteln, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden.

Als Konsequenz aus der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine unmittelbare Haushaltssperre angeordnet. Das bedeutet, dass derzeit keine neuen finanziellen Zusagen getroffen werden dürfen, die Zahlungen für die Jahre ab 2024 mit sich bringen würden. Folglich sind sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen ab sofort bis auf Weiteres pausiert. Es sei jedoch betont, dass bereits zugesagte Förderungen weiterhin bearbeitet werden können.

Aktuell ruhen die folgenden Förderprogramme:

1. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

2. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

3. Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

4. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

5. Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*

6. Förderprogramm Serielle Sanierung

7. Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)

8. Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

9.Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Es ist zu beachten, dass von dieser Antragspause die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ausgenommen sind.

*Das Förderprogramm BAW betrifft nicht direkt Wärmepumpen, sondern ist speziell auf Unternehmen ausgerichtet, die ihre Mitarbeiter im Bereich Heizungswärmepumpen qualifizieren möchten. Die Förderung von Wärmepumpen wird weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fortgeführt.

Der Landkreis Mittelsachsen wird weiterhin über die Entwicklung dieser Situation informieren und empfiehlt, bei Fragen oder für weitere Details die offizielle BAFA-Website oder lokale Beratungsstellen zu konsultieren.