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Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

01.07.2021 | Ab heute kann ein Wohngebäude-Zuschuss über die KfW-Bank beantragt werden. Bis zu 75.000 Euro können für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses bezuschusst werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt die KfW Investitionszuschüsse für besonders effiziente Neubauten oder für energetische Sanierungen an Wohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

Das Förderprodukt 461 setzt einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWi um und unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland durch attraktive Investitionszuschüsse aus Mitteln des BMWi. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 20. Mai 2021.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses 
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
  • Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Antragsteller

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Neubau Effizienzhaus

Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen. Folgende Standards werden gefördert:

  • Effizienzhaus 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) oder 55 Nachhaltigkeit (NH)
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
  • Effizienzhaus 40 Plus

Sanierung zum Effizienzhaus

Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Standards werden gefördert:

  • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
  • Effizienzhaus 100 oder 100 EE
  • Effizienzhaus 85 oder 85 EE
  • Effizienzhaus 70 oder 70 EE
  • Effizienzhaus 55 oder 55 EE
  • Effizienzhaus 40 oder 40 EE

Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert werden:

  • energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Sanierung von Effizienzhäusern
  • Beim Neubau eines Effizienzhauses mit NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen einer geförderten Maßnahme, sofern diese von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude".

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Der Energieeffizienz-Experte entwickelt das energetische Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik und erstellt für die förderrelevanten Maßnahmen sowie etwaige Zusatzförderungen.

Ihre Förderung bean­tragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kauf­vertrag unter­schreiben. Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen kann auch ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei der KfW-Bank.