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Neues
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für die Bestandsgebäude sind Übergangsfristen vorgesehen. Die geplanten Vorgaben an neue Heizungen richten sich an alle Gebäudeeigentümer.
In der Webinarreihe erhalten Sie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung und praktische Umsetzungsbeispiele, welche sich aus dem Gebäudeenergiegesetz ergeben.
26.10.2023 (10:00 Uhr – 12:00 Uhr) – Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz aus rechtlicher Perspektive
Referent: Ingolf Sonntag (MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
02.11.2023 (10:00 Uhr – 12:00 Uhr) – Aktueller Stand Kommunale Wärmeplanung und Ausbau der Fernwärme
Referenten: Uwe Kluge (Sächsische Energieagentur GmbH); Swen-Sören Börner (Sachsen Energie AG); Tom Schutt oder Hartwig Kalhöfer (Netz Leipzig GmbH); Dr. Patrick Matthes (eins energie in sachsen GmbH & Co. KG)
09.11.2023 (10:00 Uhr – 12:00 Uhr) – Praktische Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes aus Perspektive eines Energieberaters
Referent: Dr. Thomas Freitag (STZ Energie- und Umwelttechnik)
Hier finden Sie weitere Informationen und den Link zur Anmeldung.
Eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz.