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Neues
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der Kreis der zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Unternehmen maßgeblich ausgeweitet. Die CSRD wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung in nationales Recht übertragen. Die Berichtspflicht setzt je nach Unternehmensgröße und bestimmten Unternehmenseigenschaften gestaffelt ein. KMU können indirekt, z.B. im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, ebenfalls betroffen sein.
Viele dieser indirekt betroffenen, berichtspflichtige Unternehmen spüren schon jetzt deutlich die Auswirkungen der neuen Regulierung insbesondere anhand von Fragebögen Ihrer Kunden, die sich Informationen entlang Ihrer Lieferkette einholen. Auch nehmen die Ansprüche an ökologisch und sozial verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und entsprechende Transparenz dazu aus anderen Richtungen deutlich zu.
Mit dem Webinar am 27.8.2024 möchten daher die sächsischen IHKs und HWKs unter dem Dach der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und engagierten Unternehmen häufig gestellte Fragen beantworten:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine anregende Diskussion.
10:00 Uhr | Begrüßung |
10:05 Uhr | Aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung |
10:35 Uhr | Wie kann ein freiwilliger Berichtsstandard nicht-berichtspflichtigen Unternehmen helfen? - Erfahrungen aus einem Pilotprojekt Ute Pesch, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |
11:00 Uhr | Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis - Erfahrungen, Chancen, Umsetzung
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11:50 Uhr | Zeit für Fragen |
12:15 Uhr | Veranstaltungsende |