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Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2023 „Lieblingsplätze für alle“

13.10.2022 | Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird aufgrund des großen Bedarfs fortgeführt.

Für das Förderjahr 2023 ist jedoch zu beachten, dass die dem Investitionsprogramm zugrundeliegende Richtlinie des Freistaates derzeit überarbeitet wird. Daher weist das Landratsamt daraufhin, dass eventuelle Modifikationen in der Ausgestaltung des Programms nicht ausgeschlossen werden können. 

Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- Gesundheits- und Gastronomiebereich bereitgestellt werden. Auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen kann diese Förderung genutzt werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote, wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs. 

Beispiele der vergangenen Förderperioden waren unter anderem: die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Apotheken und Geschäften, der Einbau von Automatiktüren oder die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen. 

Als Pächter, Inhaber oder Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes beziehungsweise als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Interessierte ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren die Kosten und reichen beides beim Landkreis Mittelsachsen ein. Die Anträge sind mittels des eingestellten Antragsformulars ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie ein aussagekräftiges Foto spätestens bis zum 30. November 2022 im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit, einzureichen.  

Hinweis: Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen und berücksichtigt werden. Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht Uwe Donner per E-Mail unter uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de oder unter Telefon 03731 799-3382 zur Verfügung.