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Neues
Die überarbeitete Förderrichtlinie Regionales Wachstum ist am 28.06.2024 in Kraft getreten.
Mit der Überarbeitung wurde das Förderverfahren vereinfacht. Unter anderem entfällt der Eigenanteil aus "echten" Eigenmitteln des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung oder die Fördervoraussetzung "besondere Anstrengung". Zudem wurde der maximale Vorhabenszeitraum auf 36 Monate verlängert. In der Stadt Chemnitz wurde die Förderung für weitere Branchen geöffnet.
Die SAB-Kundenberater:innen Katrin Gräfe und René Preusche geben Ihnen in dem Webinar einen Überblick über das Förderprogramm Regionales Wachstum und beantwortet Ihre Fragen.