Bürger aus Drittstaaten

Menschen, die aus Drittstaaten kommen, gehören keinem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz an. Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Die Art des Aufenthaltstitels richtet sich nach der Absicht des Aufenthaltes sowie nach dem Ausbildungsstand. Ob Sie in Deutschland einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ erhalten, hängt davon ab, welche Qualifikation Sie mitbringen. Für Hochqualifizierte, Wissenschaftler und Selbstständige gibt es Bestimmungen, die eine Zuwanderung erleichtern. Auch Nicht-Akademiker aus Drittstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel zunächst befristet und für einen bestimmten Aufenthaltszweck, zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung erteilt. Verfügen Sie über einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, benötigen Sie keine zusätzliche Arbeitserlaubnis. Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Sie benötigen einen gültigen Pass; gegen Sie darf kein Ausweisungsgrund vorliegen und Ihr Lebensunterhalt muss während des Aufenthalts gesichert sein.

Als Akademiker mit deutschem oder internationalem Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, können Sie eine „Blaue Karte EU“ erhalten. Zur Prüfung Ihres Hochschulabschlusses nutzen Sie das Internetportal der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Finden Sie dort keine Informationen, beantragen Sie bei der ZAB eine gebührenpflichtige Bewertung Ihres Abschlusses. Die Blaue Karte EU ist eine auf vier Jahre befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wird unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben. Beantragt wird sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen und in einem Mangelberuf arbeiten möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dieser Beschäftigung zustimmen (nach einer Prüfung, ob die Arbeitsbedingungen den ortsüblichen Bedingungen entsprechen). Mit einer Blauen Karte EU können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten - je nach Deutschkenntnissen nach 33 bzw. 21 Monaten. Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Flyer  (Stand: 02/2020) oder auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Informationen für Absolventen deutscher Hochschulen oder Personen die eine Ausbildung in Deutschland absolviert haben, finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Zu der Bestimmung für die Einreise und zum Aufenthaltsrecht. Benötigen Sie weitere Aussagen zum Arbeitsmarktzugang, besuchen Sie die Internetseiten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Das sächsische Innenministerium bietet zudem einen interaktiven Wegweiser, der im Überblick zeigt, ob Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigen und welcher für Ihren Zweck in Frage kommt.

Auf folgender Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: www.fachkraefte.einwanderung.sachsen.de

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