Wenn Sie als Frau oder Mann in Deutschland berufstätig sind, setzt niemand voraus, dass Sie Ihre Kinder allein zu Hause lassen. Deshalb gibt es Kindertagesstätten oder auch Kindergärten. Dort passen ausgebildete Betreuer/innen auf Kinder im Alter zwischen ein bis sechs Jahren auf. Die Kinder können dort spielen, toben, gemeinsam Frühstück und Mittag essen und ihren Mittagsschlaf machen.
Als Alternative zu einer solchen Einrichtung, bieten Tagesmütter die Betreuung von Kleinkindern an. Eine Tagesmutti ist eine private Person, die ebenfalls zertifizierte Kinderbetreuerin ist und auf kleine Gruppen von meist drei bis fünf Kindern aufpasst. Der Ablauf ist in etwa der gleiche wie im Kindergarten, nur sind hier weniger Kinder in einer Gruppe und die Tagesgestaltung ist dadurch flexibler. Beide Betreuungsvarianten kosten Geld.
Gemäß § 90 SGB VIII kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der Kita eines freien Trägers oder von einer Tagespflegeperson betreut wird.
Nähere Informationen finden Sie hier:
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Einen Überblick über alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen gewährt Ihnen auch die Internetseite der KitaBildung unter folgendem Link https://www.kita-bildungsserver.de/adressen/kindertageseinrichtungen-in-sachsen/?submitted=form&volltext=&plz=&landkreis=7&ist_krippe%5B%5D=1&ist_kita%5B%5D=1&ist_hort%5B%5D=1&sonderpaedagogisch%5B%5D=1&suchen=suchen