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In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen, auch für Asylbewerber.
Ausgebildete Betreuer/innen betreuen dort Kinder im Alter zwischen ein bis sechs Jahren auf. Die Kinder können dort spielen, toben, gemeinsam Frühstück und Mittag essen und ihren Mittagsschlaf machen.
Als Alternative zu einer solchen Einrichtung, bieten Tagesmütter die Betreuung von Kleinkindern an. Eine Tagesmutti ist eine private Person, die ebenfalls zertifizierte Kinderbetreuerin ist und auf kleine Gruppen von meist drei bis fünf Kindern aufpasst. Der Ablauf ist in etwa der gleiche wie im Kindergarten, nur sind hier weniger Kinder in einer Gruppe und die Tagesgestaltung ist dadurch flexibler. Beide Betreuungsvarianten kosten Geld.
Gemäß § 90 SGB VIII kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der Kita eines freien Trägers oder von einer Tagespflegeperson betreut wird.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Wir vermitteln Sie gern an den entsprechenden Ansprechpartner in ihrer Wunschgemeinde oder erstellen eine Übersicht aller Angebote Ihrer Zielregion.
Nestbau-Koordinatorin
Helen Bauer
Telefon: +49(0) 3731 / 799 14 91
E-Mail: info@nestbau-mittelsachsen.de