Ankommen in Mittelsachsen

Die Aufenthaltserlaubnis

Grundsätzlich gilt: Ausländerinnen und Ausländer aus anderen Herkunftsländern als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen einen Aufenthaltstitel für ihren Aufenthalt in Deutschland. Die Einreise nach Deutschland bzw. der Aufenthalt in Deutschland ist allgemein im Aufenthaltsgesetz geregelt.

Weitere Informationen zu Aufenthaltsrecht und Visa erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde Mittelsachsen.