Mietwohnen

Der einfachste Weg, erst einmal in Mittelsachsen anzukommen und leben zu können, ist eine Wohnung zu mieten. Wie Sie eine Wohnung finden, und was Sie dabei beachten sollten, finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Alternativ zu einer ganzen Wohnung, ist es möglich auch nur ein Zimmer zu mieten, und sich die Wohnung mit anderen Menschen zu teilen. Dieses Konzept wird in Deutschland besonders oft von Personen mit geringem Einkommen genutzt (z.B. Auszubildende, Studenten, Alleinstehende), um Geld zu sparen und in Gesellschaft zu wohnen. Dieses Wohnmodell wird Wohngemeinschaft genannt und oftmals mit WG abgekürzt.

Eine Wohnung finden

In Mittelsachsen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, eine passende Wohnung zu finden. Zunächst können Sie auf Onlineportalen wie z.B. immowelt.de nach geeignetem Wohnraum recherchieren. Alternativ beachten Sie auch Aushänge und Flyer zu verfügbaren Wohnungen anderer Anbieter. Einen direkten Ansprechpartner finden Sie auf jeden Fall bei der Wohnungsgenossenschaft vor Ort.

Eine Liste aller Wohnungsgenossenschaften in Mittelsachsen stellt der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) unter folgendem Link https://www.vswg.de/verband/mitglieder/mitgliederliste zur Verfügung.

Ein WG-Zimmer finden

Über das passende WG-Zimmer informieren Sie sich ebenfalls über Online-Portalen. Eine gute Anlaufstelle dafür ist z.B. „WG-gesucht“. Alternativen dazu finden sich oft am „Schwarzen Brett“ der Universitäten oder Hochschulen. Auch in der Mensa oder an anderen, vielbesuchten Orten informieren Aushänge über freie Zimmer. Natürlich dürfen auch Sie mit einem solchen Aushang nach einem Zimmer suchen. Nachdem Sie sich ansprechende Angebote ausgesucht haben, folgt meist ein „WG-Casting“. Dabei lernen Sie Ihre potentiellen zukünftigen Mitbewohner kennen. Das freie Zimmer wird gezeigt und Sie entscheiden für sich, ob Sie sich vorstellen können, mit diesen Menschen zusammenzuwohnen. Umgekehrt machen sich die WG-Bewohner ein Bild von Ihnen. Meist fällt die Entscheidung dann nach einigen Tagen, wer in das freie Zimmer einzieht.
In den meisten WG´s setzt sich Ihre Miete aus den Kosten für das Zimmer und den anteiligen Kosten der gemeinsam genutzten Wohnfläche wie z.B. Küche und Bad zusammen. Das kann jedoch variieren und sollte unbedingt während des WG-Castings geklärt werden.

Aufschlüsselung der Kosten

Die Kosten für die Wohnung werden in Kalt- und Warmmiete unterteilt. Die Kaltmiete beinhaltet den monatlichen Grundpreis, der für den Wohnraum zu zahlen ist. Die sogenannten Nebenkosten fließen in die Warmmiete ein. Nebenkosten beschrieben die Kosten für Heizung und Wasser, die an den Vermieter zu entrichten sind. Diese stehen in Abhängigkeit zum eigenen Verbrauch. Zu Beginn eines Mietjahres wird von einem bestimmten Verbrauch an Heizung und Wasser ausgegangen. Anhand dieses Wertes errechnet sich die Nebenkostenpauschale, welche dann monatlich zusätzlich zur Kaltmiete zu bezahlen ist.

Rechenbeispiel: Beträgt die Kaltmiete für eine Wohnung 500 Euro und kommen  150 Euro Nebenkosten im Monat dazu, errechnet sich eine monatliche Warmmiete von 650 Euro. Am Ende des Jahres erfolgt eine Abrechnung, bei welcher überprüft wird, wie viel Wasser und Heizkraft tatsächlich verbraucht wurden.  Liegt dieser Wert über den monatlich gezahlten 150 Euro erfolgt eine Nachzahlung und der Mieter muss dem Vermieter die Differenz zahlen. Liegt der Verbrauch unter dem monatlich gezahlten Pauschalpreis bekommt der Mieter vom Vermieter die Differenz zurückgezahlt.

Zur Warmmiete kommen in der Regel weitere Kosten, wie z.B. Strom und Internetanschluss dazu. Bei den Stromkosten verhält es sich ähnlich wie bei der Warmmiete. Hier wird zunächst eine Pauschale gezahlt. Am Jahresende erfolgt eine Überprüfung des tatsächlichen Verbrauchs.

Mietrecht und Ansprechpartner

Was Mieter und Vermieter in einer Wohnung oder einem Haus dürfen oder wozu sie verpflichtet sind, regelt das Mietrecht. Einige dieser Paragraphen könnten jedoch verwirrend oder unübersichtlich sein. Sollten Sie Fragen zum Mietvertrag oder den Rechten sowie Pflichten als Mieter haben, wenden Sie sich zunächst an die Wohnungsgenossenschaft oder Ihren Vermieter. Alternativ steht der Deutsche Mieterbund als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser bietet für Mitglieder auch Rechtsbeihilfe durch Anwälte, Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und andere Services an.

Weitere Informationen bieten die Internetseite „Mietrecht“ https://www.mietrecht.com/ sowie die Homepage des Deutschen Mieterbundes https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z.html .

Angaben ohne Gewähr.