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Sachsen unterstützt »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung«

05.02.2024 | Bewerbungen ab sofort möglich: Erster Förderaufruf läuft bis 15. März 2024.

Das sächsische Kabinett hat Ende November 2023 mit der »Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung« ein einzigartiges Angebot zur Unterstützung des digitalen Wandels in Sachsen beschlossen. Dafür stehen bis zu zwölf Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. »Nun starten wir unseren Aufruf zum Aufbau und Betrieb von innovativen Orten, in denen die digitale Transformation in Sachsen von einem sehr breiten Potential profitieren und das digitale Ökosystem weiter wachsen kann. Ich bin gespannt auf die eingereichten Konzepte«, so Digitalminister Martin Dulig.

Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfDs, sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben. LIfDs sind nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen, sondern sollen mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.

Über den nun gestarteten Projektaufruf wird interessierten zukünftigen Betreibern von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung die Möglichkeit gegeben, ihre Konzepte vorzulegen. Die Abgabefrist endet am 15. März 2024. Die Konzepte sind über das Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen und werden anschließend durch ein Gremium bewertet. Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Antrags bei der SAB. Die maximale Zuwendung für stationäre LIfD beträgt 400.000 Euro. Der mobile Innovationsraum wird mit maximal 3.000.000 EUR gefördert.

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